M.I.A. - Management für Industrie und Anlagen Leasing
Zum Himmelberg 37
93449 Waldmünchen-Geigant
Tel.: 09975/90411-0
Fax: 09975/90411-20
info@mia-leasing.de
Beim Mietkauf kauft der Mietkaufgeber das vom Mietkäufer gewünschte Mietkaufobjekt und verkauft es Zug um Zug an den Mietkäufer weiter. Für den Mietkäufer handelt es sich somit um einen Kauf auf Raten.
Der Mietkaufvertrag ist innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar.
Während dieser Laufzeit ist der Mietkaufgeber rechtlicher Eigentümer des Mietkaufobjektes. Das wirtschaftliche Eigentum geht zu Beginn des Mietkaufvertrages bereits auf den Mietkäufer über, da dieser einen vereinbarten Rechtsanspruch auf Übereignung des Mietkaufobjektes, nach vollständiger Erfüllung des Mietkaufvertrages, hat.
Der Mietkäufer hat das Mietkaufobjekt innerhalb der Laufzeit auf seine Kosten in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, das Abhandenkommens, des Totalschadens und des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit trägt der Mietkäufer. Die vor genannten Ereignisse entbinden den Mietkäufer nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Mietkaufraten.
Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate oder Schlussrate geht das rechtliche Eigentum vom Mietkaufgeber automatisch auf den Mietkäufer über.
» jetzt unverbindlich anfragen